Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bedarf einer grundsätzlichen Reformierung. Seit ihrer Einführung im Jahre 1988, also vor mehr 36 Jahren, haben sich die allgemeinen Lebenshaltungskosten und damit auch die Kosten für zahnärztliche Praxen, z.B. für Materialien, Energie, Personal und Technologie um ca. 109% erhöht. Diese Entwicklung wird mit Preisen von 1988 nicht mehr abgebildet!
Die technologischen Fortschritte in der Zahnmedizin, die der Patient zu Recht erwartet, müssen auch fair bezahlt werden. Qualifiziertes zahnmedizinisches Fachpersonal, an dem es in vielen Zahnarztpraxen schon heute mangelt, muss fair und wettbewerbsfähig bezahlt werden, auch um gut ausgebildete Fachkräfte zu halten und neue hinzuzugewinnen. Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors (§5 GOZ), wie es das Bundesverfassungsgericht der Bundeszahnärztekammer schon zu Beginn der 2000er vorgeschlagen hat, ist keine Lösung und wird häufig ohnehin von den PKVen und den Beihilfestellen nicht akzeptiert.
Die Freie Zahnärzte Westfalen-Lippe haben sich durch die Arbeit unserer Kollegin Dr. Sinje Trippe-Frey im Referat GOZ des Vorstands der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und im Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK mit dafür eingesetzt, die Möglichkeit der freien Vereinbarung adäquater Preise über den §2 Abs. 1 und 2 GOZ in den Praxen zu etablieren. Darüber hinaus ist Frau Dr. Trippe-Frey auch im Beratungsforum aktiv, in dem mit dem PKV-Verband und der Beihilfe Verbesserungen der GOZ diskutiert, beraten und beschlossen werden. Die aktuellen Beschlüsse des Beratungsforums finden Sie auf der Homepage der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Alle diese Aktivitäten wollen wir zukünftig weiter intensivieren!
Unser Ziel ist die längst notwendige Anhebung der Preise in der GOZ auf ein aktuelles Niveau, um den gestiegenen wirtschaftlichen, technologischen und personellen Anforderungen gerecht zu werden und die hohe Qualität zahnärztlicher Leistungen in den Praxen sicherzustellen. Sonst besteht die Gefahr, dass das hohe Leistungsniveau und die gewohnte Behandlungsqualität in unseren Praxen nicht zu halten ist, mit allen negativen Auswirkungen auf die gesamte zahnärztliche Versorgung unserer Patienten. Für eine qualitätsgerechte und zeitgemäße Vergütung. GOZ leben!
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bedarf einer grundsätzlichen Reformierung. Seit ihrer Einführung im Jahre 1988, also vor mehr 36 Jahren, haben sich die allgemeinen Lebenshaltungskosten und damit auch die Kosten für zahnärztliche Praxen, z.B. für Materialien, Energie, Personal und Technologie um ca. 109% erhöht. Diese Entwicklung wird mit Preisen von 1988 nicht mehr abgebildet!
Die technologischen Fortschritte in der Zahnmedizin, die der Patient zu Recht erwartet, müssen auch fair bezahlt werden. Qualifiziertes zahnmedizinisches Fachpersonal, an dem es in vielen Zahnarztpraxen schon heute mangelt, muss fair und wettbewerbsfähig bezahlt werden, auch um gut ausgebildete Fachkräfte zu halten und neue hinzuzugewinnen. Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors (§5 GOZ), wie es das Bundesverfassungsgericht der Bundeszahnärztekammer schon zu Beginn der 2000er vorgeschlagen hat, ist keine Lösung und wird häufig ohnehin von den PKVen und den Beihilfestellen nicht akzeptiert.
Die Freie Zahnärzte Westfalen-Lippe haben sich durch die Arbeit unserer Kollegin Dr. Sinje Trippe-Frey im Referat GOZ des Vorstands der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und im Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK mit dafür eingesetzt, die Möglichkeit der freien Vereinbarung adäquater Preise über den §2 Abs. 1 und 2 GOZ in den Praxen zu etablieren. Darüber hinaus ist Frau Dr. Trippe-Frey auch im Beratungsforum aktiv, in dem mit dem PKV-Verband und der Beihilfe Verbesserungen der GOZ diskutiert, beraten und beschlossen werden. Die aktuellen Beschlüsse des Beratungsforums finden Sie auf der Homepage der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Alle diese Aktivitäten wollen wir zukünftig weiter intensivieren!
Unser Ziel ist die längst notwendige Anhebung der Preise in der GOZ auf ein aktuelles Niveau, um den gestiegenen wirtschaftlichen, technologischen und personellen Anforderungen gerecht zu werden und die hohe Qualität zahnärztlicher Leistungen in den Praxen sicherzustellen. Sonst besteht die Gefahr, dass das hohe Leistungsniveau und die gewohnte Behandlungsqualität in unseren Praxen nicht zu halten ist, mit allen negativen Auswirkungen auf die gesamte zahnärztliche Versorgung unserer Patienten.