Für jede Zahnärztin und jeden Zahnarzt besteht die Pflicht, sich fortzubilden. Über das Berufsrecht hat der Gesetzgeber die Fortbildungspflicht sogar im Sozialgesetzbuch (§ 95 SGB V) geregelt. Ziel ist es, die fachliche Kompetenz zu festigen und kontinuierlich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft weiterzuentwickeln. Darüber hinaus dient die Verpflichtung der Qualitätssicherung.
Seit Jahren bieten wir als Freier Beruf in Eigenverantwortung qualitativ hochwertige Fortbildung in unserer Akademie für Fortbildung in Münster an. Der Fortbildungsausschuss bemüht sich mit einem attraktiven Programm und ortsnahem Angebot, dies zu realisieren, um für die Kolleginnen und Kollegen die Fortbildung so einfach, komfortabel und praxisnah wir möglich zu gestalten.
Unser Kollege Matthias Borkmann als stellvertretender Ausschussvorsitzender und die anderen Mitglieder der Freien Zahnärzte Westfalen-Lippe im Fortbildungsausschuss wollen hier mit ihrer Mitarbeit und ihren Ideen auch zukünftig dazu weiterhin maßgeblich beitragen!